Wer einmal einen Einbruch erlebt hat, kennt die Unsicherheit, die danach bleibt. Die Angst, das Fenster könnten Diebe noch einmal einladen, kann letztendlich nur durch Sicherheit beseitigt werden. Dann kommt eine Überwachungskamera oder ein ganzes Überwachungssystem zur Sprache. In der Tat gibt es einige Maßnahmen zum Schutz des eigenen Grundstücks, die für ein besseres Lebens- und Sicherheitsgefühl im Alltag sorgen.
Welche Vorteile bietet ein Überwachungssystem?
Zweifelsfrei geht es um Sicherheit und einen ruhigen Schlaf während der Nacht. Die Überwachung bietet eine Sicherheit für Heim und seine Bewohner. Jedem Menschen sollte einerseits klar sein, dass es keine 100%ige Sicherheit geben kann. Dennoch birgt ein Überwachungssystem in Form von Überwachungskameras an der Haustür oder mit Blick in den Garten dennoch Vorteile und erweckt ein gutes Gefühl. Auf einen Knopfdruck hin können Sie sehen, wer vor der Tür steht oder ob sich ungebetene Gäste im Garten aufhalten. Je nach Auswahl der einzelnen Modelle sind Überwachungskameras günstig zu erhalten. Der zusätzliche Vorteile modernster Kameras: Sie sind W-LAN-fähig und können ganz ohne Kabelsalat montiert werden. Zudem wird die Auswahl der Überwachungsorte durch das W-LAN sehr flexibel.
Wann sollte man Überwachungskameras in den eigenen vier Wänden installieren?
Wenn Sie in einer unsicheren Gegend wohnen, ist es sicherlich angebracht, ein Überwachungssystem zu installieren. Insbesondere bei einer Hausgestaltung mit großen Fensterfronten ist eine Überwachungskamera angebracht. Denn Statistiken zeigen, dass es sogar Einbrüche am Tage gibt, zu Zeiten, in denen sogar die Bewohner Daheim sind. Befinden sich im Haus hochwertige Gegenstände, ist auch dies ein guter Grund für ein Sicherheitssystem.
Gibt es gesetzliche Regelungen für die Installation einer Überwachungskamera?
Eindeutige Antwort: Ja, und diese gelten separat für das Eigenheim oder die Mietwohnung. Grundsätzlich dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück eine oder mehrere Kameras installieren, solange die Bilder auch auf Ihrem Grundstück aufgenommen werden. Die Kamera darf also keineswegs auf Passanten auf der Straße ausgerichtet sein. Gleichzeitig gilt, der Zwang zur Kenntnisnahme für fremde Personen. Das gilt ebenso auf Ihrem Grundstück. Zum Beispiel dann, wenn ein Installateur wegen Reparaturarbeiten in Ihr Haus kommt und somit gefilmt wird. In diesem Fall kann ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis, dass Haus und Grundstück videoüberwacht werden, bereits ausreichen. Trotzdem sollte man sich im Vorfeld genau darüber informieren, welche Bestimmungen für die Anbringung von Überwachungskameras gelten.
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